GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES IMMOBILIENBÜROS GALERIJA NEKRETNINA GmbH, PARTIZANSKA 13, POREČ
ANGEBOT
Das Angebot des Vermittlers basiert auf Informationen, die wir schriftlich oder mündlich erhalten, und ist durch die Zustimmung des Kunden bedingt.
VERPFLICHTUNGEN DES VERMITTLERS
1. Das Immobilienbüro als Vermittler verpflichtet sich dazu, einen Maklervertrag mit dem Auftraggeber abzuschließen;
2. Alle Privatdaten des Auftraggebers und, nach Ersuchen des Auftraggebers, alle anderen Angaben als Geschäftsgeheimnis zu schützen;
3. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermarktung der Immobilie mittels der vom Immobilienbüro gewählten Marketinginstrumente umzusetzen;
4. Potenziellen Käufern die Immobilie zu präsentieren;
5. In den Verhandlungen zu vermitteln und den Abschluss eines Vertrags anzustreben;
6. Bei der Übergabe der Immobilie zu vermitteln.
Es wird davon ausgegangen, dass das Immobilienbüro dem Auftraggeber (dem Immobilienverkäufer), den Kontakt zu und Verhandlungen mit einer dritten Partei (einer Privatperson oder juristischen Person) ermöglicht hat. Insbesondere wenn es dem Auftraggeber (Immobilienkäufer) die Immobilie präsentiert oder ihn dazu angeregt hat, die Immobilie zu besichtigen, das Treffen zwischen dem Auftraggeber und einer dritten Partei zu Verhandlungen über einen Vertragsschluss organisiert hat; dem Auftraggeber den Namen, die Telefon- oder Faxnummer, die E-Mail-Adresse einer für den Abschluss des Vertrags dritten Partei mitgeteilt oder ihm die genaue Lage der gewünschten Immobilie preisgegeben hat.
VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
1.Verpflichtungen des Auftraggebers – Immobilienverkäufers
1.1. Maklervertrag mit dem Immobilienbüro abschließen.
1.2. Dem Immobilienbüro alle Unterlagen vorlegen, die sein Eigentum an der Immobilien nachweisen, bzw. das Recht auf die zu vermittelnde Immobilie.
1.3. Dem Immobilienbüro alle relevanten Informationen über die Immobilie sicherstellen, einschließlich der Beschreibung und des Preises der Immobilie.
1.4. Dem Immobilienbüro und dem Kaufinteressenten eine Besichtigung der Immobilie in Begleitung des Vermittlers ermöglichen.
1.5. Dem Immobilienbüro eine Provision zahlen aufgrund des Vorvertrages oder des Vertrages, mit dem er sich zum Vertragsschluss verpflichtet hat.
1.6. Dem Immobilienbüro alle Kosten rückerstatten, die die üblichen Vermittlungskosten überschreiten.
1.7. Das Immobilienbüro auf schriftlichem Wege über alle Änderungen bezüglich des erteilten Auftrags in Kenntnis setzen, besonders über Änderungen der Eigentumsverhältnisse an der Immobilie.
Der Auftraggeber ist für alle Schäden veranwortlich, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt hat, wenn er für die einen Vertragsschluss anstrebenden Vermittlungsleistungen wesentliche Informationen verheimlicht oder falsche Informationen vorgelegt hat. Der Auftraggeber ist auch für alle Schäden verantwortlich, die wegen seines absichtlich oder grob fahrlässigen Verhaltens gegenüber dem Immobilienbüro oder gegenüber der vom Immobilienbüro gesandten dritten Vertragspartei enstanden sind. Im gegeben Fall vereinbaren die Vertragsparteien, dass der Auftraggeber dem Immobilienbüro alle während der Vermittlung enstandenen Kosten zahlen muss; jene können aber nicht höher sein als die für das entsprechende Geschäft anfallende Provision.
2. Verpflichtungen des Auftraggebers – des Immobilienkäufers
2.1. Maklervertrag abschließen.
2.2. Dem Immobilienbüro die vereinbarte Provision zahlen, sofort nach Abschluss der Vermittlung, bzw. nach Abschluss des Vorvertrages oder des Vertrages, mit dem er sich zum Vertragschluss verpflichtet hat.
2.3. Anspruch auf Provision
Das Immobilienbüro hat einen Anspruch auf eine volle Provision zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vermittlung, bzw. mit dem Abschluss des Vorvertrages oder des Vertrages, mit dem sich der Auftraggeber zum Vertragsschluss verpflichtet hat.
Die Provision wird gleichzeitig oder unmittelbar nach Abschluss des vom Büro vermittelten Geschäfts ausgezahlt.
Sofern der Auftraggeber vom Abschluss des vermittelten Geschäfts zurücktritt, muss er alle realen Kosten bezüglich der aufgewandten Werbezeit und alle anderen Kosten zahlen – und das nach Maklertarif.
Das Immobilienbüro hat einen Anspruch auf Provision sofern eheliche bzw. nichteheliche Kinder oder die Eltern des Auftraggebers das Geschäft mit einer Person abschließen, zu der der Auftraggeber dank der Vermittlung des Immobilienbüros den Kontakt hergestellt hat.
2.4. Kauf
Die Provision beträgt 2-3.5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises.
2.5. Verkauf
Die Provision beträgt 2-3.5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises.
Die Höhe der Provision wird während des Abschlusses des Maklervertrags vereinbart.
KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
Alle Parteien können den Maklervertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen, doch sie müssen dies auf schriftlichem Wege tun.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN UND GERICHTSSTAND
Alle Verhältnisse zwischen dem Auftraggeber und dem Immobilienbüro, die aus dem Maklervertrag hervorgehen, jedoch nicht mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Maklervertrag geregelt sind, unterliegen den allgemeinen Bedingungen von Maklerverträgen sowie dem Gesetz über die Schuldverhältnisse. Für eventuelle Rechtsstreitigkeiten ist das Landgericht in Poreč zuständig.
Poreč, 08.03.2017